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Raphael Graf, Sachverständiger für Immobilienbewertung, zuständig für Ortstermine in Neu-Isenburg

Ihr Ansprechpartner: Raphael Graf

Raphael Graf und Kurze Immobilien Consulting vorgestellt

Wer die Wertgutachten für Neu-Isenburg erstellt: Raphael Graf, TÜV- und verbandsgeprüfter, zertifizierter Sachverständiger der Kurze Immobilien Consulting und Service UG (haftungsbeschränkt)

Auf dieser Seite lesen Sie, wer Ihre Immobilie bewertet. Raphael Graf ist TÜV- und verbandsgeprüfter, zertifizierter Sachverständiger und Ihr Ansprechpartner bei der Kurze Immobilien Consulting und Service UG (haftungsbeschränkt). Er ermittelt Immobilienwerte für Eigentümer, Erbengemeinschaften und Kaufinteressenten in Neu-Isenburg und den Nachbarorten im Kreis Offenbach.

Neu-Isenburg führt seit dem 24. Juli 2024 den Namenszusatz „Hugenotten- und Waldenserstadt“, die Stadtrechte bestehen seit dem 4. Februar 1889. Für eine Wertermittlung ist diese Geschichte mehr als ein Etikett: Sie erklärt, warum im Stadtgebiet Gebäude aus sehr unterschiedlichen Bauepochen nebeneinanderstehen und jedes Objekt eine eigene Einordnung von Baujahr, Substanz und Lage verlangt.

Ein eigenes Büro in der Stadt unterhalten wir nicht; Herr Graf vereinbart Ortstermine in der Kernstadt, in Gravenbruch und in Zeppelinheim nach Absprache. Grundlage jeder Bewertung sind § 194 BauGB, die ImmoWertV 2021 und die Bodenrichtwerte aus BORIS Hessen. Alle Bewertungsleistungen für Neu-Isenburg im Überblick finden Sie auf unserer Startseite.

Anfrage zur Wertermittlung

Wie unsere Arbeit für Eigentümer in Neu-Isenburg aussieht

Jede Bewertung beginnt mit Ihrer Anfrage: Objektart, Anlass und die Frage, wofür Sie den Wert benötigen. Danach sichten wir gemeinsam mit Ihnen die bereits vorhandenen Unterlagen, also Grundbuchauszug, Flurkarte, Baupläne und Wohnflächenberechnung.

Beim Ortstermin nimmt Raphael Graf Zustand, Ausstattung und Lage selbst auf. Für die Lage zählen in Neu-Isenburg etwa die S6 am Bahnhof, die Straßenbahnlinie 17 und die Anschlüsse an A 3 und A 661, die je nach Objekt unterschiedlich ins Gewicht fallen.

Aus diesen Bausteinen leitet er den Wert nach ImmoWertV her, wählt das passende Verfahren und legt jeden Ansatz schriftlich offen, damit Sie die Herleitung Schritt für Schritt nachvollziehen können.

Ihr Kontakt: Raphael Graf

Raphael Graf begleitet Ihren Auftrag von der ersten Frage bis zur Erläuterung des fertigen Gutachtens. Sie sprechen also nicht mit wechselnden Bearbeitern, sondern mit der Person, die Ihr Objekt besichtigt und bewertet.

Bauten wie die Steinkirche, zwischen 1773 und 1775 errichtet und mit einem Turm von 1908, zeigen, wie weit die Bausubstanz in Neu-Isenburg zurückreicht. Bei älteren Gebäuden prüft Herr Graf, ob das Denkmalschutzrecht des Landes Hessen Nutzung oder Modernisierung einschränkt; Auskunft gibt die Untere Denkmalschutzbehörde des Kreises Offenbach in Dietzenbach.

Auch die rechtliche Zuordnung gehört dazu: Zuständig sind das Amtsgericht Offenbach am Main mit seinem Grundbuchamt und das Landgericht Darmstadt, im Instanzenzug das Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Grundbuchauszüge für Ihr Objekt kommen daher aus Offenbach am Main, und auch die Abfrage von Rechten und Lasten in Abteilung II wertet Herr Graf für Sie aus.

Qualifikation und methodisches Vorgehen

Leere Wohnung mit Balkontür und Laser-Entfernungsmesser beim Ortstermin

Die Qualifikation von Raphael Graf lässt sich klar benennen: Er ist TÜV- und verbandsgeprüfter, zertifizierter Sachverständiger. Für seine Arbeit gelten diese festen Grundsätze:

Gliedermaßstab an einer verputzten Fensterlaibung

Für eine belastbare Herleitung braucht Herr Graf aussagekräftige Unterlagen. Fehlt etwas, lässt es sich häufig nachträglich beschaffen; das Grundbuch für Neu-Isenburg und Zeppelinheim führt das Grundbuchamt beim Amtsgericht Offenbach am Main. Hilfreich sind vor allem:

Liegenschaftskarte und Bauplan mit Maßstablineal

Beim Ortstermin achtet er auf Merkmale, die sich aus Plänen allein nicht ablesen lassen, vor allem auf folgende Punkte:

Wohnhochhaus der 1960er Jahre in einer Parklandschaft

Was beim Termin festgestellt wird, fließt zusammen mit den Bodenrichtwerten aus BORIS Hessen zum Stichtag 01.01.2026 und den Daten des für den Kreis Offenbach zuständigen Gutachterausschusses in die Bewertung ein. So bleibt erkennbar, woher jeder Ansatz stammt.

Unsere Grundsätze

Ein Gutachten von Raphael Graf ist unabhängig: Es richtet sich nicht danach, welcher Wert einer Seite gelegen käme, sondern nach den Merkmalen des Objekts und den Daten des Marktes. Ob Sie verkaufen, kaufen, erben oder Vermögen aufstellen, die Herleitung folgt denselben Regeln und wird so dokumentiert, dass auch Dritte sie nachvollziehen können. Vorab erhalten Sie ein verbindliches, transparentes Angebot.

So verläuft die Zusammenarbeit mit uns

Vier Stationen führen von Ihrer ersten Nachricht bis zum fertigen Gutachten, stets mit Herrn Graf als Ansprechpartner.

01
Kennenlernen

Sie schildern per Telefon oder E-Mail Objektart, Stadtteil und Anlass der Bewertung. Herr Graf klärt mit Ihnen, welche Gutachtenform passt, und Sie erhalten ein verbindliches Angebot.

02
Akten und Pläne

Sie stellen Grundbuchauszug, Flurkarte, Baupläne und Wohnflächenberechnung bereit, bei vermieteten Objekten zusätzlich eine Mietaufstellung. Welche Dokumente noch fehlen, besprechen wir gemeinsam mit Ihnen.

03
Besichtigung vor Ort

Beim Ortstermin in Neu-Isenburg nimmt Herr Graf das Objekt auf. Anschließend leitet er den Wert nach ImmoWertV her, wählt das Verfahren und zieht den Bodenrichtwert aus BORIS Hessen heran.

04
Gutachten mit Erläuterung

Sie bekommen eine schriftliche Ausarbeitung, deren Herleitung Schritt für Schritt belegt ist. Herr Graf erläutert Ihnen das Ergebnis und beantwortet Rückfragen zu Verfahren, Ansätzen und den verwendeten Marktdaten.

Eigentümer, Erben und Käufer als unsere Auftraggeber

Typische Auftraggeber sind Eigentümer, die verkaufen oder ihr Vermögen ordnen, Erbengemeinschaften, die eine gemeinsame Wertbasis suchen, und Käufer, die ein Angebot vor dem Erwerb einordnen möchten. Auch Paare in Trennung können den Wert ihrer Immobilie bei uns ermitteln lassen.

Die Objekte können vom Fachwerkhaus im Alten Ort über Reihenhäuser in Gravenbruch bis zu Siedlungshäusern in Zeppelinheim und im Buchenbusch reichen. Ortstermine nimmt Herr Graf nach Absprache auch in Dreieich, Heusenstamm, Dietzenbach und Mörfelden-Walldorf wahr, also überall dort, wo Sie eine Immobilie besitzen oder erwerben möchten.

Unser Qualitätsmaßstab für jedes Gutachten

Ein Gutachten muss für Sie verständlich sein und zugleich jeden Schritt belegen. Deshalb nennt Herr Graf die Quellen seiner Ansätze, etwa den Immobilienmarktbericht des Landes Hessen 2026 oder die Bodenrichtwerte, und begründet, warum er ein bestimmtes Verfahren gewählt hat.

Pauschale Zu- und Abschläge ohne Begründung gibt es bei uns nicht. Besonderheiten wie Denkmalschutz, Erbbaurecht oder Eintragungen im Baulastenverzeichnis des Kreises Offenbach werden ausdrücklich benannt und in ihrer Wirkung auf den Wert nachvollziehbar erläutert.

Was Kunden über Raphael Grafs Arbeitsweise fragen

Raphael Graf ist TÜV- und verbandsgeprüfter, zertifizierter Sachverständiger. Er bewertet Immobilien für die Kurze Immobilien Consulting und Service UG (haftungsbeschränkt) und bleibt bei jedem Auftrag in Neu-Isenburg Ihr fester Ansprechpartner, vom ersten Gespräch bis zur Erläuterung des Gutachtens.

Nein, eine eigene Niederlassung vor Ort unterhalten wir nicht. Herr Graf kommt zum vereinbarten Ortstermin direkt zu Ihrem Objekt, ob in der Kernstadt, in Gravenbruch oder in Zeppelinheim. Alles Weitere klären wir vorab telefonisch oder per E-Mail mit Ihnen.

Bodenrichtwerte stammen aus BORIS Hessen, Marktdaten vom Gutachterausschuss mit Geschäftsstelle beim Amt für Bodenmanagement Heppenheim. Das Grundbuch führt das Grundbuchamt beim Amtsgericht Offenbach am Main, Auskünfte zu Baulasten und Denkmalen gibt der Kreis Offenbach.

Mittelbar ja. Neu-Isenburg ist seit dem 4. Februar 1889 Stadt und in mehreren Phasen gewachsen. Herr Graf ordnet deshalb Baujahr, Bauweise und spätere Modernisierungen jedes Gebäudes einzeln ein, statt Werte pauschal für ganze Viertel anzusetzen.

Typische Anlässe sind Verkauf, Kauf, Erbfall, Trennung, Vermögensaufstellung und Finanzierung. Welche Gutachtenform dafür geeignet ist, besprechen wir vorab mit Ihnen. Die einzelnen Leistungen stellen wir auf eigenen Seiten vor, etwa die Bewertung im Erbfall unter Miterben, wenn mehrere Erben eine gemeinsame Grundlage brauchen.

Unser Einsatzgebiet umfasst Neu-Isenburg und die angrenzenden Nachbarorte

In welchen Orten Raphael Graf Ihre Ortstermine wahrnimmt

Herr Graf ist im gesamten Stadtgebiet von Neu-Isenburg unterwegs und kommt nach Absprache auch in die angrenzenden Orte im Kreis Offenbach und im Kreis Groß-Gerau sowie nach Frankfurt am Main und Offenbach am Main. Zum Einsatzgebiet gehören insbesondere die folgenden Bereiche und Orte:

Anfrage zur Wertermittlung