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Ihr Ansprechpartner: Raphael Graf
Eine neutrale Bewertung, auf die sich alle Miterben stützen können
Wenn eine Immobilie in Neu-Isenburg vererbt wird, brauchen die Erben eine belastbare Zahl, bevor sie über Verkauf, Übernahme oder Auszahlung sprechen. Die Immobilienbewertung bei Erbschaft in Neu-Isenburg liefert diese Grundlage: ein unabhängiges Gutachten, das den Marktwert nach § 194 BauGB auf einen vereinbarten Stichtag herleitet und jeden Rechenschritt offenlegt. So sprechen Miterben über dieselben Fakten statt über Schätzungen aus dem Bekanntenkreis.
Raphael Graf ist TÜV- und verbandsgeprüfter, zertifizierter Sachverständiger und bewertet für Kurze Immobilien Consulting Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Nachlässen. Er arbeitet neutral gegenüber den Interessen aller Beteiligten, ob ein Geschwisterteil das Elternhaus behalten möchte oder die Gemeinschaft lieber verkaufen will. Ortstermine im Stadtgebiet und im Umland vereinbaren wir individuell mit Ihnen, sodass möglichst viele Miterben dabei sein können.
Eine Erbengemeinschaft verwaltet den Nachlass gemeinsam, bis er aufgeteilt ist. Gerade bei einem Haus prallen dabei unterschiedliche Erwartungen aufeinander: Wer selbst darin aufgewachsen ist, schätzt es oft anders ein als Geschwister, die längst in Frankfurt am Main oder weiter weg leben. Ohne neutrale Zahl drehen sich solche Gespräche häufig im Kreis, und das Verhältnis unter den Geschwistern leidet.
Ein Gutachten ersetzt keine Einigung, schafft aber den gemeinsamen Ausgangspunkt. Es beschreibt Grundstück, Gebäude und Lage, begründet die Verfahrenswahl und weist aus, welche Annahmen den Wert tragen. Fragen zur rechtlichen Gestaltung der Teilung klären Sie bitte mit Ihrer Rechtsberatung oder dem Notariat; wir liefern die Bewertung.

Das Gutachten dient Miterben als neutrale Rechengröße. Es zeigt, welchen Wert das Objekt zum maßgeblichen Stichtag hat, und macht nachvollziehbar, wie dieser Wert entstanden ist. Typische Verwendungen sind in der folgenden Übersicht zusammengefasst.

Welche Unterlagen sinnvoll sind, hängt vom Objekt ab. Bei geerbten Häusern sind Papiere oft nicht vollständig auffindbar. Wir sagen Ihnen vorab, was benötigt wird, und helfen beim Zusammentragen. Fehlende Baupläne lassen sich häufig beim Fachdienst Bauaufsicht des Kreises Offenbach in Dietzenbach anfragen.

Beim Ortstermin besichtigt Raphael Graf das Objekt gemeinsam mit den Erben, die teilnehmen möchten. Alle Miterben können dabei ihre Hinweise einbringen, etwa zu Modernisierungen der vergangenen Jahrzehnte oder zu bekannten Mängeln. Diese Beobachtungen fließen dokumentiert in das Gutachten ein. Fotos und Notizen halten den Zustand fest. So wird für jede Seite erkennbar, welche Merkmale den Wert erhöhen und welche ihn mindern.

Aus diesen Daten leitet Herr Graf den Wert nach ImmoWertV 2021 her. Den Bodenwert bestimmt er über die Bodenrichtwerte in BORIS Hessen, die der für den Kreis Offenbach zuständige Gutachterausschuss zum Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht hat. Gebäude, Ausstattung und Zustand bewertet er über das passende Verfahren. Das Ergebnis erhalten alle Miterben in derselben schriftlichen Fassung.
Zwei Beispielfälle zeigen, wie unterschiedlich geerbte Objekte in Neu-Isenburg ausfallen können. Angenommen, drei Geschwister erben ein Siedlungshaus im Buchenbusch: Die Siedlung wurde ab 1932 bebaut und wuchs 1948 stark, Häuser dieser Zeit können über Jahrzehnte angepasst worden sein, was die Einschätzung von Bausubstanz und Wohnfläche anspruchsvoll macht. Die Buchenbuschkirche von 1958 bis 1960 steht für die Nachkriegsphase des Viertels. Anders liegt eine Villa um 1900 in der Kernstadt, entstanden, als ab 1900 die Industrialisierung einsetzte. Hier zählen Grundriss, Raumhöhen und originale Details; ein Beispiel dieser Zeit ist die Villa Wilhelm-Leuschner-Straße 1 von 1903. Beide Fälle brauchen eine eigene, sorgfältige Herleitung statt eines pauschalen Ansatzes aus Tabellen.
Der Ablauf ist für alle Miterben transparent. Jeder Schritt wird dokumentiert, damit spätere Rückfragen der Beteiligten anhand des Gutachtens beantwortet werden können.
Sie schildern uns Objektart, Lage im Stadtgebiet und den Anlass, etwa Auszahlung, Übernahme oder Verkauf. Wir klären gemeinsam, welcher Stichtag maßgeblich sein soll und wer aus der Erbengemeinschaft als Ansprechpartner auftritt.
Benötigt werden Grundbuchauszug, Flurkarte, Baupläne, Wohnflächenberechnung und bei vermieteten Objekten eine Mietaufstellung. Beim Ortstermin nimmt Raphael Graf Zustand, Ausstattung und Modernisierungen auf; interessierte Miterben können teilnehmen und eigene Hinweise zum Haus einbringen, etwa zu Umbauten oder Reparaturen aus früheren Jahrzehnten.
Herr Graf entscheidet sich gemäß ImmoWertV 2021 für das geeignete Verfahren und stützt den Bodenwert auf den Richtwert aus BORIS Hessen. Marktanpassungen und objektspezifische Merkmale wie Denkmalstatus oder Instandhaltungsrückstau werden einzeln begründet und für alle Beteiligten verständlich offengelegt.
Sie erhalten ein schriftliches Gutachten, das jede Annahme dokumentiert. Auf Wunsch erläutert Raphael Graf das Ergebnis der gesamten Erbengemeinschaft, damit alle dieselbe Grundlage kennen und offene Fragen zur Bewertung gemeinsam besprochen werden können.
Ein Gutachten im Erbfall beschreibt das Objekt vollständig: Grundstück, Gebäude, Ausstattung, Zustand, Rechte und Lasten aus dem Grundbuch sowie die Lage im Stadtgebiet von Neu-Isenburg. Darauf aufbauend leitet Raphael Graf den Marktwert zum maßgeblichen Stichtag her. Ein Wohnrecht oder Nießbrauch zugunsten eines Elternteils wird gesondert betrachtet, weil solche Rechte den Wert spürbar beeinflussen können.
Für Erbengemeinschaften wichtig: Die Bewertung ist unparteiisch und nicht auf die Wünsche einzelner Geschwister zugeschnitten. Geht es nicht um einen Nachlass, sondern etwa um Trennung oder Schenkung, finden Sie die passende Leistung unter Immobilienbewertung zu privaten Anlässen. Die Verfahren im Einzelnen beschreibt die Seite zum ausführlichen Gutachten nach § 194 BauGB.
Liegt das Erbe im Alten Ort, wird der Denkmalschutz zum Bewertungsthema: Der Straßengrundriss des Alten Ortes ist Kulturdenkmal, einzelne Gebäude können zusätzlich geschützt sein. Ob das zutrifft, klärt die Untere Denkmalschutzbehörde beim Kreis Offenbach in Dietzenbach. Auch spätere Epochen prägen die Bausubstanz, etwa das Klinker-Postamt Hugenottenallee 59 von 1931. Auflagen nach dem Denkmalschutzrecht des Landes Hessen können Umbauten erschweren; Herr Graf berücksichtigt sie im Gutachten nachvollziehbar und zeigt, wie stark sie den Wert für die Erben beeinflussen.
Welches Verfahren passt, richtet sich nach dem Objekt. Für selbst genutzte Einfamilienhäuser wie im Buchenbusch steht häufig das Sachwertverfahren im Mittelpunkt, ergänzt durch Vergleichsdaten. Eigentumswohnungen in der Kernstadt lassen sich oft über das Vergleichswertverfahren bewerten, sofern genügend vergleichbare Verkäufe vorliegen. Bei einem vermieteten Mehrfamilienhaus aus dem Nachlass tritt das Ertragswertverfahren in den Vordergrund, weil die Mieteinnahmen den Wert bestimmen. Die ImmoWertV 2021 verlangt zudem, das Ergebnis an die Lage auf dem Grundstücksmarkt anzupassen. Im Gutachten begründet Raphael Graf, warum er welches Verfahren gewählt hat, damit auch Miterben ohne Fachkenntnis den Weg zum Ergebnis verstehen.
Das Honorar richtet sich nach dem Aufwand. Er hängt von der Objektart ab, vom Anlass und der gewünschten Gutachtenform, von der Unterlagenlage und von Besonderheiten wie Denkmalschutz, Erbbaurecht oder eingetragenen Wohnrechten. Ein Nachlass mit mehreren Objekten erfordert mehr Arbeit als ein einzelnes Reihenhaus. Bevor Sie sich entscheiden, erhalten Sie von uns ein verbindliches, transparentes Angebot. Statt eines Pauschalpreises gibt es eine Kalkulation, die zum konkreten Erbe passt und die alle Miterben vorab einsehen können.
Zuständig sind das Amtsgericht Offenbach am Main mit seinem Grundbuchamt und das Landgericht Darmstadt, im Instanzenzug das Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Das Grundbuchamt beim Amtsgericht Offenbach am Main führt die Grundbücher für Neu-Isenburg und Zeppelinheim. Zuständige Steuerbehörde ist das Finanzamt Offenbach am Main. Bodenrichtwerte veröffentlicht der Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich der Landkreise Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau, Offenbach und des Odenwaldkreises mit Geschäftsstelle beim Amt für Bodenmanagement Heppenheim. Rechtliche oder steuerliche Fragen beantworten wir nicht; dafür sind Anwälte und Steuerberater die richtigen Ansprechpartner.
Raphael Graf kommt für die Besichtigung zu Ihnen: in die Kernstadt, nach Gravenbruch, nach Zeppelinheim und in die umliegenden Städte. Termine stimmen wir nach Absprache mit der Erbengemeinschaft ab, auch wenn einzelne Miterben weiter entfernt wohnen und nur zur Besichtigung anreisen. Die Lage spielt in der Bewertung eine Rolle: der Bahnhof mit der S6, die Straßenbahnlinie 17 sowie A 3, A 5 und A 661 prägen die Erreichbarkeit. Alle Leistungen im Überblick finden Sie auf der Startseite.
Damit alle Miterben dem Ergebnis folgen können, lohnt vor der Beauftragung ein kurzer Abgleich:
Ob Reihenhaus in Gravenbruch, Siedlungshaus in Zeppelinheim oder Wohnung im Birkengewann: Jedes Quartier hat eigene Bauepochen und Lagemerkmale. Zeppelinheim etwa entstand ab 1934 auf gerodeter Fläche, die Wohnstadt Gravenbruch auf einer Rodungsinsel im Wald. Herr Graf berücksichtigt solche Unterschiede, damit das Gutachten zum tatsächlichen Umfeld der geerbten Immobilie passt.
Der Button blendet bei Bedarf eine Karte des Dienstes Google Maps ein. Google erhält so personenbezogene Daten Ihres Browsers, zum Beispiel die IP-Adresse. Ohne Ihr Einverständnis bleibt der Kartenbereich leer.
Weil alle Miterben dieselbe nachvollziehbare Zahl erhalten. Das Gutachten legt Verfahren, Bodenwert und Zustandsmerkmale offen. Damit lässt sich sachlich über Übernahme, Auszahlung oder Verkauf sprechen, statt Wunschvorstellungen einzelner Beteiligter gegeneinander abzuwägen. Die Entscheidung selbst bleibt dabei stets bei der Gemeinschaft.
Bewertet wird auf den vereinbarten bzw. für Ihren Zweck maßgeblichen Stichtag, den Sie in der Erbengemeinschaft oder mit Ihrer Rechtsberatung festlegen. Raphael Graf bewertet auf genau dieses Datum und berücksichtigt die Marktlage sowie die Bodenrichtwerte, die zu diesem Zeitpunkt galten.
Ja, ein einzelner Miterbe kann den Auftrag erteilen. Für die Akzeptanz in der Familie ist es jedoch hilfreich, wenn alle Beteiligten vorab einbezogen werden. Herr Graf bewertet in jedem Fall neutral und stellt das Ergebnis so dar, dass jeder Miterbe es gut nachvollziehen kann.
Ein eingetragenes Wohnrecht oder ein Nießbrauch belastet das Grundstück und mindert in der Regel den Wert für die Erben. Raphael Graf entnimmt solche Rechte dem Grundbuch, bewertet sie gesondert und weist ihren Einfluss im Gutachten getrennt aus, damit die Wirkung für alle erkennbar bleibt.
Das Gutachten liefert eine fundierte Wertbasis, auf die sich Gespräche über einen Pflichtteil stützen können. Wie ein Anspruch rechtlich zu berechnen ist, beurteilen wir nicht; das klären Sie mit einer Anwältin oder einem Anwalt. Unsere Aufgabe ist allein die neutrale Bewertung der Immobilie.
Denkmalschutz kann Umbauten einschränken und höhere Instandhaltungskosten verursachen, gleichzeitig steigert historische Substanz mitunter die Nachfrage. Ob ein Gebäude geschützt ist, klärt die Untere Denkmalschutzbehörde des Kreises Offenbach. Herr Graf bewertet beide Seiten und begründet seinen Ansatz im Gutachten.
Hilfreich sind Grundbuchauszug, Flurkarte, Baupläne, Wohnflächenberechnung sowie Belege über Modernisierungen. Für vermietete Objekte gehört zusätzlich die Mietaufstellung dazu. Fehlt etwas, besprechen wir gemeinsam, wie sich die Lücke schließen lässt, etwa über eine Anfrage beim Fachdienst Bauaufsicht des Kreises Offenbach.
Ja, jedes Grundstück erhält eine eigene Herleitung, da Lage, Baujahr und Zustand verschieden sind. Ein Haus im Buchenbusch und eine Wohnung in Zeppelinheim folgen unterschiedlichen Marktlogiken. Die Ergebnisse lassen sich anschließend übersichtlich zusammenstellen, damit die Aufteilung unter den Erben leichter fällt.
Eine gemeinsame Wertbasis für Ihre Erbengemeinschaft in Neu-Isenburg
Kontakt zur Immobilienbewertung bei Erbschaft in Neu-Isenburg
Raphael Graf bewertet geerbte Immobilien in ganz Neu-Isenburg
Schildern Sie uns kurz, welche Immobilie zum Nachlass gehört, wo sie in Neu-Isenburg liegt und welche Frage die Erbengemeinschaft klären möchte. Sie erreichen uns telefonisch unter 069 98939372 oder per E-Mail an anfrage@immobiliengutachterneuisenburg.de. Raphael Graf meldet sich bei Ihnen und bespricht den passenden Gutachtenumfang sowie den maßgeblichen Stichtag. Anschließend erhalten Sie ein verbindliches Angebot. Hilfreich ist, wenn ein Miterbe die Abstimmung für die Gemeinschaft übernimmt und vorhandene Unterlagen gesammelt weiterleitet.